Mit einer Jagdhaftpflichtversicherung erhält der Jäger den gesetzlich notwendigen Versicherungsschutz besonders preisgünstig. Eingeschlossen sind: Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch den Jäger oder Freizeitjäger verursacht werden. Außerdem werden im Schadensfall die damit verbundenen Prozeßkosten von der Jagdhaftpflichtversicherung übernomen.