Wenn Sie im Besitz einer Ölheizung oder auch eines Öltankes sind haften Sie auch dafür, wenn Öl in die Erde eindringt und Ober- oder Grundflächenwasser dadurch unbrauchbar gemacht wird. Auch wenn nur ein technischer Defekt vorliegt und der Öltank regelmäßig gewartet wird, muss der Eigentümer für die Beseitigung eventueller Gewässerschäden oder den Austausch kompletter Erdschichten in unbegrenzter Höhe aufkommen. Wer sich von solchen finanziellen Folgen im Schadenfall schützen möchte, dem Raden wir zum Abschluss einer Öltankhaftpflichtversicherung. Benutzen Sie hier unserem Öltankhaftpflichtversicherung Vergleich.